Hausordnung

  • Das SAZ-Sonneberg ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts. Ein ordnungsgemäßer und pfleglicher Umgang mit allen Außen- und Innenanlagen sowie Ausrüstungsgegenständen ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der Bildungsstätte. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen von Sachwerten im Bereich des SAZ können Regressforderungen und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. 
  • Den Weisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen ist für alle bindend, einschließlich eines Rauchverbotes im gesamten Gebäude.
  • Für die Erholung in den Pausenzeiten und für Raucher sind im Hofbereich ein zum Teil überdachter Aufenthaltsbereich und eine Raucherinsel eingerichtet.
  • Betriebsfremde Personen melden sich bitte beim Lehrpersonal oder im Sekretariat an. Es ist nicht gestattet, die Ausbildungsbereiche ohne vorherige Anmeldung zu betreten.
  • Für Auszubildende selbst ist es ebenfalls untersagt, Bereiche zu betreten, die ihnen nicht ausdrücklich vom Personal zugewiesen wurden.
  • Die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des SAZ ist nicht nur den eingeteilten Ordnungsdiensten übertragen, sondern ist Mitwirkungspflicht jedes einzelnen. Verstöße werden im Wiederholungsfall disziplinarisch geahndet.
  • Die Raumverantwortlichen erstellen eine Kabinett-/Werkstatt-/Raumordnung für die in ihren Verantwortungsbereich fallenden Räume. Diese ist im Raum an gut sichtbarer Stelle auszuhängen und von den jeweiligen Nutzern einzuhalten.
  • Für Personal, Auszubildende und Besucher mit PKW gilt die vorgeschriebene Parkordnung auf dem Gelände des SAZ. Betriebsfremden Personen ohne dienstliche Obliegenheiten im SAZ ist das Parken auf dem Betriebsgelände verboten.
  • Für das Personal reservierte Parkplätze sind freizuhalten. Bei vollständiger Belegung der Parkbuchten sind Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.

 

 

elk.gez. Y.Fehn